Rechtsrahmen

Gesetze & Standards

BFSG, BITV 2.0 und EN 301 549 — der vollständige rechtliche Rahmen für digitale Barrierefreiheit in Deutschland, verständlich erklärt.

Der rechtliche Rahmen im Überblick

In Deutschland regeln zwei Gesetze und eine technische Norm die digitale Barrierefreiheit — je nach Organisationstyp gelten unterschiedliche Anforderungen.

Öffentlicher Sektor

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes: Behörden, Hochschulen, öffentliche Unternehmen. In Kraft seit 2011, grundlegend überarbeitet 2019.

  • Gilt für Bundesbehörden, Länder und Kommunen
  • Standard: EN 301 549 / WCAG 2.1 AA
  • Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache empfohlen
BITV 2.0 im Detail →
Privater Sektor

BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 für private Unternehmen, die Produkte oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Umsetzung des European Accessibility Act.

  • E-Commerce, Banking, Transport, Telekommunikation
  • Standard: EN 301 549 / WCAG 2.1 AA
  • Bußgelder bis 100.000 € bei Verstößen
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeiter
BFSG im Detail →

BFSG vs. BITV 2.0 im Vergleich

AspektBITV 2.0BFSG
ZielgruppeÖffentliche StellenPrivate Unternehmen (B2C)
In Kraft seit2011, überarbeitet 201928. Juni 2025
Technischer StandardEN 301 549 / WCAG 2.1 AAEN 301 549 / WCAG 2.1 AA
Barrierefreiheitserklärung Verpflichtend Konformitätserklärung
Leichte Sprache Empfohlen/gefordert Nicht gefordert
Gebärdensprache Für bestimmte Inhalte Nicht gefordert
Ausnahme Kleinstunternehmen Keine Ausnahme Unter 10 MA / 2 Mio. € Umsatz
Maximale BußgelderAbhängig von BGGBis 100.000 €
AufsichtsbehördeBundesfachstelle BarrierefreiheitMarktüberwachungsbehörden der Länder
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