Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), der EU-Richtlinie 2019/882. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und trat nach einer Übergangsfrist am 28. Juni 2025 in Kraft.
Das BFSG verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit — für Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher angeboten werden.
Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, erfüllt in der Regel auch das BFSG.
BFSG auf einen Blick
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt für private Unternehmen, die Produkte oder digitale Dienstleistungen direkt an Verbraucher anbieten (B2C).
E-Commerce
Online-Shops und Marktplätze, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.
Banking & Finanzen
Online-Banking, Finanzdienstleistungen, Versicherungsportale.
Transport & Reise
Buchungsportale, Ticketshops, Reisevermittlung.
Telekommunikation
Internetanbieter, Mobilfunkunternehmen, Messenger-Dienste.
Medien & E-Books
Streaming-Dienste, digitale Verlage, E-Book-Plattformen.
Ausnahme: Kleinstunternehmen
Weniger als 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. € Jahresumsatz können ausgenommen sein.
Konkrete Pflichten nach dem BFSG
Website und mobile App müssen WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen: Alt-Texte, ausreichender Kontrast, Tastaturbedienbarkeit, barrierefreie Formulare, Screenreader-Kompatibilität.
Eine öffentlich zugängliche Erklärung muss den erreichten Konformitätsstand beschreiben, bekannte Probleme benennen und einen Feedback-Mechanismus beinhalten. Unterscheidet sich von der BITV-Barrierefreiheitserklärung. Wawsome generiert diese automatisch →
Nutzer müssen Barrieren melden können. Das Unternehmen muss angemessen reagieren — eine konkrete Frist wird im Gesetz nicht genannt, Branchenstandard sind 30 Arbeitstage.
Unternehmen müssen Nachweise über Barrierefreiheitsprüfungen, Maßnahmenplan und Umsetzungsschritte vorhalten. Marktüberwachungsbehörden können diese einfordern.